Statuten Club 41 Feldkirch

  1. Name des Vereins
    1. Der Verein führt den Namen Club 41 Feldkirch.

  2. Sitz und Tätigkeitsgebiet
    1. Der Sitz des Vereines ist Feldkirch
    2. Der Verein ist Mitglied der Vereinigung Club 41 Österreich.

  3. Ziel des Vereins
    1. Förderung und Vertiefung der persönlichen Freundschaften im Club.
    2. Die Bildung und Vertiefung nationaler und internationaler Freundschaften und Kontakte zu Round Table und anderen Club41 Vereinen.
    3. 3.3. Vorwiegend direkte, unbürokratische und schnelle Hilfeleistungen für in Not geratene Personen in der Region.
    4. 3.4. Politische, konfessionelle, wirtschaftliche oder auf Gewinn gerichtete Tätigkeiten verfolgt der Verein nicht.

  4. Mittel zur Erreichung der Ziele
    Die erforderlichen Mittel zur Erreichung des Clubzweckes werden aufgebracht durch:
    1. Mitgliedsbeiträge
    2. Spenden und sonstige Förderungsbeiträge
    3. Veranstaltungen

  5. Mitglieder
    1. Mitglied des Vereins kann jede männliche Person werden, die Mitglied von Round Table oder einer in WOCO zusammengeschlossenen Organisation war und jede Person, die aus einem dieser Vereinigungen ehrenvoll ausgeschieden ist oder eine männliche Person, die bereit ist und Gewähr bietet, die Ziele und Zwecke des Vereins zu fördern und zu unterstützen.

  6. Aufnahme von Mitgliedern
    1. Der Club 41 Feldkirch legt seine Prioritäten in die Abholung und Integration von Clubmitgliedern des Round Table.
    2. Die Einladung eines Bewerbers für die Mitgliedschaft im Club 41 Feldkirch erfolgt über Vorschlag von mindestens einem Mitglied, das dann Pate des Bewerbers ist. Sämtliche anderen Mitglieder sind von diesem Vorschlag zu informieren. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen kein Einspruch an ein Vorstandsmitglied, so wird der Bewerber zur Teilnahme an Zusammenkünften eingeladen.
    3. Nach mindestens fünf Teilnahmen und einer Selbstpräsentation an einer Zusammenkunft, kann auf Antrag des Paten über die Aufnahme abgestimmt werden. Die Aufnahme erfolgt nach einstimmigem Beschluss der anwesenden Mitglieder.

  7. Rechte und Pflichten der Mitglieder
    1. Jedes ordentliche Mitglied hat das aktive und passive Wahlrecht im Rahmen der Statuten. Jedes Mitglied ist berechtigt, einen Wahlvorschlag für den Vorstand, sowie Anträge spätestens 4 Wochen vor der Hauptversammlung, schriftlich bei einem Vorstandsmitglied einzubringen.
    2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den festgesetzten Mitgliedsbeitrag pünktlich zu entrichten und an den Zusammenkünften des Vereins teilzunehmen.
    3. Bei der Durchführung von Veranstaltungen zur Erreichung der Vereinsziele wird eine aktive Mitarbeit erwartet.
    4. Vorgesehene Beschlüsse werden schriftlich angekündigt. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder, dies gilt auch für Entscheidungen über Serviceprojekte
    5. Zu Zusammenkünften sind ausschliesslich Mitglieder und Bewerber eingeladen, es sei denn, dass der Organisator andere Kriterien festlegt.
    6. Für Mitglieder mit Handicap ist seine persönliche Begleitung selbstverständlich eingeladen.

  8. Mitgliedsbeitrag
    1. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils von der Hauptversammlung festgesetzt. Sie sind von den Mitgliedern bis 31. Juli eines jeden Jahres einzuzahlen.

  9. Beendigung der Mitgliedschaft
    1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder den Tod des Mitgliedes.
    2. Der Austritt eines Mitgliedes muss schriftlich erklärt werden.
    3. Der Ausschluss eines Mitgliedes wegen des Verstosses gegen die Statuten oder unehrenhaften Verhaltens erfolgt durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes.

  10. Organe des Vereins
    1. der Vorstand
    2. die Hauptversammlung
    3. die Rechnungsprüfer

      Alle Ämter werden ehrenamtlich ausgeübt

  11. Vorstand
    der Vorstand besteht aus:
    1. dem Präsidenten
    2. dem Vizepräsidenten
    3. dem Schriftführer
    4. dem Clubmaster
    5. dem International Relations Officer (IRO)
    6. dem Kassier
    7. dem PastPräsident
    8. Der Vorstand wird bei der Hauptversammlung auf die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt; er bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
    9. Mehrfachämter sind möglich; es kann jedoch der Präsident nicht zugleich Schriftführer oder Kassier sein.

  12. Aufgaben des Vorstandes
    1. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen
    2. Die Festlegung der Zusammenkünfte
    3. Die Einberufung der Hauptversammlung
    4. Die Obsorge für den Vollzug der von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse
    5. Die Einladung von Bewerbern zu Zusammenkünften und die Entscheidung über die Einsprüche von Clubmitgliedern gegen die beabsichtige Einladung von Bewerbern
    6. Den Ausschluss von Mitgliedern

  13. Vertretung des Vereins
    1. Der Verein wird nach aussen jeweils durch den Präsidenten, im Verhinderungsfalle durch ein Vorstandsmitglied vertreten.
    2. In Finanzangelegenheiten zeichnet neben dem Präsidenten der Kassier jeweils einzeln
    3. Scheiden Vorstandsmitglieder während ihrer Amtszeit aus, oder stellen ihr Amt ruhend, so bestellt der Vorstand Ersatzmitglieder; diese bleiben bis zur nächsten Hauptversammlung im Amt.

  14. Hauptversammlung
    1. Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal im Jahr statt und ist bis längstens Ende Juni eines jeden Jahres durchzuführen. Sie ist beschlussfähig, wenn wenigstens 2/3 der Mitglieder anwesend sind. Ist zur festgesetzten Stunde dieses Quorum nicht gegeben, findet die ordentliche Hauptversammlung 1⁄2 Stunde später statt und ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
    2. Bei Bedarf kann der Vorstand eine ausserordentliche Hauptversammlung einberufen.
    3. Eine ausserordentliche Hauptversammlung ist vom Vorstand auch einzuberufen, wenn es wenigstens die Hälfte der Mitglieder verlangt.
    4. Auf der Hauptversammlung werden die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Für die Änderung von Statuten oder bei Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 erforderlich.
    5. Wahlvorschläge und Anträge sind schriftlich bis spätestens 4 Wochen vor der Hauptversammlung bei einem Vorstandsmitglied einzureichen,
    6. Die Einladung samt Tagesordnung wird spätestens schriftlich 14 Tage vor der Hauptversammlung versandt.

  15. Rechnungsprüfer
    1. Die von der Hauptversammlung bestellten zwei Rechnungsprüfer überprüfen die Ordnungsmässigkeit des Kassaberichts und die statutengemässe Verwendung der Mittel des Vereins mindestens einmal jährlich. Sie legen der Hauptversammlung einen Bericht vor.

  16. Geschäftsjahr
    1. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Juni und endet am 31. Mai des Folgejahres.

  17. Auflösung
    1. Bei Auflösung des Vereines fällt das Vereinsvermögen einem wohltätigen Zweck zu.