Der Verein ist Mitglied der Vereinigung Club 41 Österreich.
Ziel des Vereins
Förderung und Vertiefung der persönlichen Freundschaften im Club.
Die Bildung und Vertiefung nationaler und internationaler Freundschaften und Kontakte zu Round Table und anderen Club41 Vereinen.
3.3. Vorwiegend direkte, unbürokratische und schnelle Hilfeleistungen für in Not geratene Personen in der Region.
3.4. Politische, konfessionelle, wirtschaftliche oder auf Gewinn gerichtete Tätigkeiten verfolgt der Verein nicht.
Mittel zur Erreichung der Ziele Die erforderlichen Mittel zur Erreichung des Clubzweckes werden aufgebracht durch:
Mitgliedsbeiträge
Spenden und sonstige Förderungsbeiträge
Veranstaltungen
Mitglieder
Mitglied des Vereins kann jede männliche Person werden, die Mitglied von Round Table oder einer in WOCO zusammengeschlossenen Organisation war und jede Person, die aus einem dieser Vereinigungen ehrenvoll ausgeschieden ist oder eine männliche Person, die bereit ist und Gewähr bietet, die Ziele und Zwecke des Vereins zu fördern und zu unterstützen.
Aufnahme von Mitgliedern
Der Club 41 Feldkirch legt seine Prioritäten in die Abholung und Integration von Clubmitgliedern des Round Table.
Die Einladung eines Bewerbers für die Mitgliedschaft im Club 41 Feldkirch erfolgt über Vorschlag von mindestens einem Mitglied, das dann Pate des Bewerbers ist. Sämtliche anderen Mitglieder sind von diesem Vorschlag zu informieren. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen kein Einspruch an ein Vorstandsmitglied, so wird der Bewerber zur Teilnahme an Zusammenkünften eingeladen.
Nach mindestens fünf Teilnahmen und einer Selbstpräsentation an einer Zusammenkunft, kann auf Antrag des Paten über die Aufnahme abgestimmt werden. Die Aufnahme erfolgt nach einstimmigem Beschluss der anwesenden Mitglieder.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes ordentliche Mitglied hat das aktive und passive Wahlrecht im Rahmen der Statuten. Jedes Mitglied ist berechtigt, einen Wahlvorschlag für den Vorstand, sowie Anträge spätestens 4 Wochen vor der Hauptversammlung, schriftlich bei einem Vorstandsmitglied einzubringen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, den festgesetzten Mitgliedsbeitrag pünktlich zu entrichten und an den Zusammenkünften des Vereins teilzunehmen.
Bei der Durchführung von Veranstaltungen zur Erreichung der Vereinsziele wird eine aktive Mitarbeit erwartet.
Vorgesehene Beschlüsse werden schriftlich angekündigt. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder, dies gilt auch für Entscheidungen über Serviceprojekte
Zu Zusammenkünften sind ausschliesslich Mitglieder und Bewerber eingeladen, es sei denn, dass der Organisator andere Kriterien festlegt.
Für Mitglieder mit Handicap ist seine persönliche Begleitung selbstverständlich eingeladen.
Mitgliedsbeitrag
Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils von der Hauptversammlung festgesetzt. Sie sind von den Mitgliedern bis 31. Juli eines jeden Jahres einzuzahlen.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder den Tod des Mitgliedes.
Der Austritt eines Mitgliedes muss schriftlich erklärt werden.
Der Ausschluss eines Mitgliedes wegen des Verstosses gegen die Statuten oder unehrenhaften Verhaltens erfolgt durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes.
Organe des Vereins
der Vorstand
die Hauptversammlung
die Rechnungsprüfer
Alle Ämter werden ehrenamtlich ausgeübt
Vorstand der Vorstand besteht aus:
dem Präsidenten
dem Vizepräsidenten
dem Schriftführer
dem Clubmaster
dem International Relations Officer (IRO)
dem Kassier
dem PastPräsident
Der Vorstand wird bei der Hauptversammlung auf die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt; er bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Mehrfachämter sind möglich; es kann jedoch der Präsident nicht zugleich Schriftführer oder Kassier sein.
Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen
Die Festlegung der Zusammenkünfte
Die Einberufung der Hauptversammlung
Die Obsorge für den Vollzug der von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse
Die Einladung von Bewerbern zu Zusammenkünften und die Entscheidung über die Einsprüche von Clubmitgliedern gegen die beabsichtige Einladung von Bewerbern
Den Ausschluss von Mitgliedern
Vertretung des Vereins
Der Verein wird nach aussen jeweils durch den Präsidenten, im Verhinderungsfalle durch ein Vorstandsmitglied vertreten.
In Finanzangelegenheiten zeichnet neben dem Präsidenten der Kassier jeweils einzeln
Scheiden Vorstandsmitglieder während ihrer Amtszeit aus, oder stellen ihr Amt ruhend, so bestellt der Vorstand Ersatzmitglieder; diese bleiben bis zur nächsten Hauptversammlung im Amt.
Hauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal im Jahr statt und ist bis längstens Ende Juni eines jeden Jahres durchzuführen. Sie ist beschlussfähig, wenn wenigstens 2/3 der Mitglieder anwesend sind. Ist zur festgesetzten Stunde dieses Quorum nicht gegeben, findet die ordentliche Hauptversammlung 1⁄2 Stunde später statt und ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Bei Bedarf kann der Vorstand eine ausserordentliche Hauptversammlung einberufen.
Eine ausserordentliche Hauptversammlung ist vom Vorstand auch einzuberufen, wenn es wenigstens die Hälfte der Mitglieder verlangt.
Auf der Hauptversammlung werden die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Für die Änderung von Statuten oder bei Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 erforderlich.
Wahlvorschläge und Anträge sind schriftlich bis spätestens 4 Wochen vor der Hauptversammlung bei einem Vorstandsmitglied einzureichen,
Die Einladung samt Tagesordnung wird spätestens schriftlich 14 Tage vor der Hauptversammlung versandt.
Rechnungsprüfer
Die von der Hauptversammlung bestellten zwei Rechnungsprüfer überprüfen die Ordnungsmässigkeit des Kassaberichts und die statutengemässe Verwendung der Mittel des Vereins mindestens einmal jährlich. Sie legen der Hauptversammlung einen Bericht vor.
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Juni und endet am 31. Mai des Folgejahres.
Auflösung
Bei Auflösung des Vereines fällt das Vereinsvermögen einem wohltätigen Zweck zu.